AUFNAHMEKRITERIEN
Falls es die Gruppenzusammensetzung zulässt, werden auch leicht behinderte Kinder betreut. Die KITA (Kindertagesstätte) strebt eine langfristige Zusammenarbeit an, die durch einen Betreuungsvertrag geregelt ist. Wir bieten Betreuungsplätze ab einer Mindestbelegung von zwei ganzen Tagen oder drei bis vier Halbtagen pro Woche an.
Bei einer Belegung von drei Halbtagen setzen wir voraus, dass das Kind zusätzlich eine weitere Betreuung außerhalb der Kita erhält, zum Beispiel durch eine Spielgruppe oder eine ähnliche Einrichtung.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt: Kinder, die weniger als diese Mindestanzahl an Tagen bei uns sind, haben oft Schwierigkeiten, Beziehungen zu Bezugspersonen und anderen Kindern aufzubauen. Ohne diese Bindungen können sie sich in der Kita kaum wirklich wohlfühlen.